( ABGB § 916 ) Der Berufung gegen das Urteil des OLG Wien 7 Ra 32/95 v. 23. 10. 1995 = ARD 4758/9/96, wonach aus einem Scheindienstverhältnis keine arbeitsrechtlichen Ansprüche ableitbar sind, wurde keine Folge gegeben. OGH 8 Ob A 2246/96v v. 14.11.1996.