( ABGB § 863, § 1358, AngG § 23 ) Das Urteil des ASG Wien 25 Cga 944/93p v. 20. 10. 1995 = ARD 4799/5/96, betreffend Nichtvorliegen eines Anerkenntnisses hinsichtlich eines Abfertigungsanspruchs durch Bestätigung einer betragsmäßigen Deckung im Betriebsvermögen, wurde bestätigt. OLG Wien 9 Ra 271/96f v. 24.01.1997, Revisionsrekurs unzulässig.