( GSVG § 133 Abs 1 ) Häufige Krankenstände können auch bei einem Selbständigen zu Erwerbsunfähigkeit führen.
OGH 10 Ob S 47/96 v. 26.03.1996
Krankenstände im technischen Sinne sind im Allgemeinen ein Spezifikum der unselbständigen Beschäftigung. Das Verweisungsfeld des § 133 Abs 1 GSVG ist aber nicht auf unselbständige Tätigkeiten beschränkt.