( ASVG § 4 Abs 4, § 4 Abs 5 ) Die Tätigkeit der Schneeräumung durch einen land-(forst-)wirtschaftlichen Betriebsführer ist nicht unter die Pflichtversicherung in der Unfallversicherung gemäß § 3 Abs 1 BSVG zu subsumieren. Demnach kann eine derartige Tätigkeit - sofern sie nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder als Gewerbe ausgeübt wird - grundsätzlich zu einer Pflichtversicherung nach § 4 Abs 4 oder 5 ASVG führen. Erfolgt die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen und Wegen im Rahmen eines Werkvertrages, ist gemäß § 4 Abs 5 ASVG zu prüfen, ob diese Tätigkeit dienstnehmerähnlich ist. Werden im Zuge dieser Tätigkeit ausschließlich (und wesentliche) eigene Betriebsmittel zur Schneeräumung verwendet, steht der Sachmittelaufwand gegenüber dem persönlichen Arbeitseinsatz im Vordergrund. In diesem Fall wird die Tätigkeit nicht als dienstnehmerähnlich qualifiziert werden können. BMAS 23.002/234-2/96 v. 05.11.1996. (ÖStZ 1997/76, Heft 4)