( ABGB § 1153 ) Das Begehren auf Beschäftigung durch einen Piloten schließt nicht auch das Begehren auf Nachschulung und entsprechende Test s ein.
ASG Wien 24 Cga 184/95v v. 26.09.1996, rk.
Steht dem Beschäftigungsanspruch eines Piloten zur Aufrechterhaltung seiner Lizenz der rechtswirksame Bescheid des BM f. öffentl. Wirtschaft und Verkehr entgegen, der dem Arbeitgeber die Verwendung des Piloten als verantwortlichen Piloten ohne Nachschulung und entsprechende Test s untersagt, kann im Klagebegehren auf Beschäftigung als verantwortlicher Pilot im Liniendienst nicht auch ein Begehren auf Nachschulung und neuerlichen „Proficiency Check“ angenommen werden, weil gerade bei Begehren auf eine unvertretbare Handlung in Hinblick auf die Exekutierbarkeit strenge Anforderungen an die Bestimmtheit des Klagebegehrens zu stellen sind und daher ein Begehren auf Vornahme von Training und einem neuerlichen „Proficiency Check“ gegenüber dem Begehren auf Beschäftigung als verantwortlicher Pilot im Liniendienst als ein Aliud und nicht als ein Minus anzusehen ist (vgl. ARD 4705/16/95).