( ABGB § 1153, § 1154 ) Ein Arbeitnehmer (hier: technischer Leiter einer Spielbank) hat im bestehenden Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich Anspruch auf tatsächliche vertragsgemäße Beschäftigung. Dieser allgemeine Beschäftigungsanspruch besteht auch nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und kann im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.