( GebG idF vor BGBl 1994/629 § 33 TP 16 Abs 1 Z 1 lit c ) Wenn der Erwerber eines Kommanditanteiles den Negativstand eines Privatkonto s des Veräußerers an dessen Stelle übernimmt, ist darin ein gebührenpflichtiges Entgelt zu sehen. VwGH 95/16/0263, VwGH 95/16/0266 v. 03.10.1996. (Beschwerden abgewiesen)