( EStG § 4 Abs 1, UStG § 1 ) Eine Geldeinlage ist ein Vorgang, der in der Regel nur durch die Kontenbewegung und den Buchungsvorgang in Erscheinung tritt. Weder der Umstand, dass ein Steuerberater jahrelang einen Klienten betreut, noch das Fehlen von Belegen lassen den Schluss zu, dass ein als Privateinlage verbuchter Betrag in Wahrheit einen steuerpflichtigen Umsatz darstellt. Bei einem Steuerberater, der auch mit der Verwaltung des Vermögens seiner Klienten betraut ist, erscheint eine Verfügung über vorhandene private Geldmittel, z.B. auch zwecks Zuführung zu einem Betriebsvermögen, nicht völlig wirklichkeitsfremd. VwGH 89/13/0259 v. 20.11.1996. (Bescheid aufgehoben)