BMF 07 1203/1-IV/7/97 v. 05.02.1997
Im Sinne einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise wird im Folgenden die Rechtsansicht des BMF zur Behandlung bestimmter Abfertigungszahlungen mitgeteilt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.