( UrlG § 7 ) Gemäß § 7 UrlG sind während eines aufrechten Dienstverhältnisses den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers betreffende Urlaubsablösevereinbarungen mit dem Arbeitgeber absolut nichtig; nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber kann sich auf die Ungültigkeit berufen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, das zur Abgeltung des Urlaubsverbrauchs Geleistete zurückzufordern. OLG Wien 7 Ra 116/96x v. 24.07.1996.