( UrlG § 6 ) Auch wenn die Gewährung einer kollektivvertraglichen Fahrtkostenentschädigung nicht vom Nachweis tatsächlicher Auslagen in dieser Höhe abhängig ist und in Einzelfällen auch Personen eine Fahrtkostenentschädigung erhalten, denen konkret keine Aufwendungen für die Fahrt zum Arbeitsplatz entstehen, weil sie z.B. von Dritten kostenlos befördert werden, gebührt diese Entschädigung während eines Urlaubs nicht. OGH 9 Ob A 2049/96f v. 24.04.1996.