( KV-Bau, ABGB § 1159 ) Die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers darf nicht durch Regelungen eingeschränkt werden, die für den Fall der Kündigung durch den Arbeitnehmer nachteilige Folgen, insbesondere den Verlust von durch die erbrachte Arbeitsleistung bereits verdienten Sonderzahlungen, vorsehen. § 12 Z 5 Abs 2 des KV für Bauindustrie und Baugewerbe - wonach die Kündigungsfreiheit des Arbeitnehmers dann, wenn das Dienstverhältnis nach mindestens fünfmonatiger Dauer vom Arbeitnehmer nach dem 1. Oktober des laufenden Jahres gelöst wird und diesem nur der aliquote Teil des nach den Grundsätzen des § 12 Bau-KV errechneten Weihnachtsgeldes gebührt, unzulässig eingeschränkt wird - ist daher unwirksam. OGH 8 Ob A 2277/96b v. 28.11.1996. ( ..