( AngG § 16 ) Nach dem KV für die Stein- und keramische Industrie gebühren Sonderzahlungen nicht auch für entgeltfreie Krankenstandszeiten. OGH 9 Ob A 2125/96g v. 10.07.1996.
( AngG § 16 ) Nach dem KV für die Stein- und keramische Industrie gebühren Sonderzahlungen nicht auch für entgeltfreie Krankenstandszeiten. OGH 9 Ob A 2125/96g v. 10.07.1996.