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Kostenersatz für nicht zugelassene Heilmittel

SozialversicherungARD 4815/25/97 Heft 4815 v. 14.2.1997

( ASVG § 136 ) Auch Kosten einer nicht zugelassenen Heilmittelspezialität (hier: Ukrain) können bei erfolgreicher Therapie erstattet werden, wenn schulmedizinisch vorgesehene Arzneien versucht wurden, aber nicht erfolgversprechend gewesen sind.

OGH 10 Ob S 2374/96g v. 26.11. 1996

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