( ASVG § 136 ) Auch Kosten einer nicht zugelassenen Heilmittelspezialität (hier: Ukrain) können bei erfolgreicher Therapie erstattet werden, wenn schulmedizinisch vorgesehene Arzneien versucht wurden, aber nicht erfolgversprechend gewesen sind.
OGH 10 Ob S 2374/96g v. 26.11. 1996