( IESG § 1 Abs 6 Z 4 ) Hat ein Minderheitsgesellschafter, wenn auch ohne Sperrrecht, in der Gesellschaft wesentliche Unternehmerfunktionen übernommen, hat er keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld.
OGH 8 Ob S 44/95 v. 25.04.1996
( IESG § 1 Abs 6 Z 4 ) Hat ein Minderheitsgesellschafter, wenn auch ohne Sperrrecht, in der Gesellschaft wesentliche Unternehmerfunktionen übernommen, hat er keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld.
OGH 8 Ob S 44/95 v. 25.04.1996