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Konkludente Vereinbarung der Angestellteneigenschaft

ArbeitsrechtARD 4814/21/97 Heft 4814 v. 11.2.1997

( AngG § 1, ABGB § 863, ArbVG § 41 Abs 3 ) Wurde ein Kfz-Mechaniker als Angestellter aufgenommen und jahrelang auch nach dem entsprechenden Angestellten-KV und in korrekter Einstufung entlohnt, ist davon auszugehen, dass nicht nur die Anwendung des AngG, sondern auch des Angestellten-KV und die Einstufung rechtswirksam stillschweigend vereinbart wurden.

OGH 8 Ob A 2167/96a v. 28.11.1996

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