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Unverzüglichkeit der Entlassung

ArbeitsrechtARD 4814/1/97 Heft 4814 v. 11.2.1997

( AngG § 27 Z 6 ) Der Grundsatz der Unverzüglichkeit einer Entlassung nach Titulierung des Personalleiters mit „Arschloch“ ist zur Herstellung eines innerbetrieblichen Entscheidungsprozesses auch am Tag nach dem Vorfall noch gewahrt.

OGH 9 Ob A 2110/96a v. 29.05.1996

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