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ZollG § 68 Abs 7

Lohnsteuer und AbgabenARD 4812/27/97 Heft 4812 v. 4.2.1997

( ZollG § 68 Abs 7 ) Malereien und Zeichnungen (Gemälde), Originalwerke der Bildhauerei, Plastiken und Bildreliefs sowie 100 Jahre alte Antiquität en, die gar nicht eingangsabgabenpflichtig sind (bzw. waren), können nicht auf Antrag in den nachträglichen Vormerkverkehr einbezogen werden. VwGH 95/16/0243 v. 20.08.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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