( UmgrStG Art III, § 22 Abs 3 ) Die Einbringung eines freiberuflichen Betriebes (hier: Einbringung des Betriebes eines Radiologen in eine GmbH als Rechtsträgerin einer Krankenanstalt nach Art III Umgründungssteuergesetz - UmgrStG) fällt unter Art III UmgrStG, wenn der übernehmenden Körperschaft die Berechtigung zur Führung des vormaligen freiberuflichen Betriebes am Einbringungsstichtag zukommt. Ob die Berechtigung am Stichtag vorliegt oder von der die Berechtigung erteilenden Behörde nach dem Stichtag mit Rückwirkung erteilt wird, ist für die Anwendung des Art III UmgrStG nicht von Bedeutung.