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Freispruch nach Zustimmung zur "beabsichtigten" Entlassung eines Betriebsrats

ArbeitsrechtARD 4809/36/97 Heft 4809 v. 24.1.1997

( ArbVG § 122 Abs 1 Z 2 ) Hat das ASG der erfolgten Entlassung eines BR-Mitglieds die Zustimmung rechtskräftig erteilt, ist diese auch dann rechtswirksam, wenn der Arbeitgeber bloß die Zustimmung zu einer "beabsichtigten" Entlassung begehrt hat und das BR-Mitglied in der Folge vom Entlassungsgrund des Diebstahls vom Strafgericht freigesprochen wurde.

OGH 9 Ob A 2025/96a v. 24.04.1996

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