( AZG § 6 Abs 2 ) Hat ein Arbeitnehmer seine vereinbarte Mittagspause nicht eingehalten, kann er sich bei der Verweigerung von Überstundenarbeit nicht darauf berufen, er habe seine vertragsgemäße Arbeitszeit bereits geleistet.
OLG Wien 9 Ra 178/96d v. 20.09.1996