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NÖ VBG § 37

RechtsmittelerledigungenARD 4809/32/97 Heft 4809 v. 24.1.1997

( NÖ VBG § 37 ) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 4 Cga 55/93y v. 10. 11. 1994 = ARD 4709/12/96, betreffend ungerechtfertigte Kündigung einer Oberärztin wegen unberechtigten Bezuges von Familienbeihilfe vor dem Hintergrund eines "Kleinkrieg s" mit dem Primarius des Spital s, wurde insoweit keine Folge gegeben. OLG Wien 9 Ra 188/96z v. 07.10.1996.

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