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EO § 301

RechtsmittelerledigungenARD 4809/30/97 Heft 4809 v. 24.1.1997

( EO § 301 ) Den Rekursen gegen das Urteil des ASG Wien 19 Cga 28/95s v. 4. 9. 1995 = ARD 4759/39/96, betreffend Kostenersatzpflicht eines Arbeitgebers für einen erfolglosen Drittschuldnerprozess wegen unvollständiger Drittschuldnererklärung, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 9 Ra 42/96d v. 25.10.1996.

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