vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ASVG § 103

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4809/14/97 Heft 4809 v. 24.1.1997

( ASVG § 103 ) Die Pfändungsbeschränkungen der EO (§§ 290 ff.) stehen auch in ihrer durch die EO-Novelle 1991 geänderten Fassung einer Aufrechnung bis zur Hälfte der zu erbringenden Geldleistung im Sinne des § 103 Abs 2 ASVG nicht entgegen. OLG Linz 12 Rs 31/95 v. 11.07.1995. (ZAS Jud. 6/1996)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte