( IESG § 1 Abs 6 Z 2 ) Einem Geschäftsführer einer GmbH gebührt kein Insolvenz-Ausfallgeld für eine Urlaubsentschädigung, und zwar auch nicht anteilig für die Zeit, in der er noch nicht Mitglied des Vertretungsorgans der gemeinschuldnerischen GmbH gewesen ist.
OGH 8 Ob S 6/96 v. 22.02.1995