( ABGB § 1437 ) Weist ein Gleitzeitkonto bei Beendigung des Dienstverhältnisses einen Negativsaldo auf, kann dieser Saldo nur bei entsprechender Vereinbarung oder bei Schlechtgläubigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitsentgelt in Abzug gebracht werden.
ASG Wien 24 Cga 279/95i v. 28.06.1996, Berufung erhoben