( UrlG § 10 ) Nach einer (wirksamen) Entlassung kann ein den Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabfindung (Urlaubsentschädigung) mindernder Urlaubsverbrauch nicht mehr erfolgen. OGH 8 Ob A 2279/96x v. 17.10.1996.
( UrlG § 10 ) Nach einer (wirksamen) Entlassung kann ein den Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabfindung (Urlaubsentschädigung) mindernder Urlaubsverbrauch nicht mehr erfolgen. OGH 8 Ob A 2279/96x v. 17.10.1996.