( UrlG § 9, § 10 ) Soweit ein Arbeitnehmer den Zuspruch einer nicht gebührenden Urlaubsentschädigung begehrt, hat das Gericht subsidiär auch über eine darin enthaltene Urlaubsabfindung abzusprechen.
OGH 9 Ob A 2142/96g v. 30.10.1996
( UrlG § 9, § 10 ) Soweit ein Arbeitnehmer den Zuspruch einer nicht gebührenden Urlaubsentschädigung begehrt, hat das Gericht subsidiär auch über eine darin enthaltene Urlaubsabfindung abzusprechen.
OGH 9 Ob A 2142/96g v. 30.10.1996