( KV-Handel ) Unter selbständigen Tätigkeiten können nur solche Verwendungen verstanden werden, die einen eigenen Ermessensraum beinhalten, was allerdings bei einer bloßen Betätigung einer Registrierkasse und beim Bestellen von Papier, Toner oder Ähnlichem in einem Copy-Shop nicht der Fall ist. ASG Wien 4 Cga 239/95k v. 09.05.1996, rk.