( GewO § 82 lit g ) Verwendet ein Gastarbeiter bei einer Debatte mit dem Arbeitgeber das Schimpfwort "ficu madre", was auf Deutsch etwa "fick deine Mutter" heißt, stellt diese Beschimpfung eine erhebliche Ehrverletzung dar, die den Arbeitgeber auch dann zur Entlassung berechtigt, wenn diese Äußerung am letzten Tag des Dienstverhältnisses gemacht wurde. ASG Wien 4 Cga 267/95b v. 29.04.1996, rk.