( ZPO § 68 ) Ist eine Verfahrenshilfe mit Rechtskraft des Beschlusses über die Aberkennung erloschen, ist die Berufung von der Verfahrenshilfe nicht mehr erfasst und der Kostenbeamte an den diesbezüglichen Gerichtsbeschluss gebunden. VwGH 96/16/0081, AW 96/16/0017 v. 20.08.1996. (Beschwerde abgewiesen)