Privatkindergärten: Mindestlohntarife ab 1. 1. 1997 des Bundeseinigungsamtes beim BMAS 50/BEA/1996-94 v. 17. 12. 1996 bundeseinheitlich für Angestellte in Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horten (Privatkindertagesheimen), für Vereine, die Tagesmütter (-väter) beschäftigen, sowie für Vereine, die KinderbetreuerInnen in selbstorganisierten Kindergruppen beschäftigen, M 30/1996/XXII/96/3, und für Helfer/innen M 29/1996/XXII/96/2.