BM f. Inneres 48.124/11-IV/6/96 v. 18.12.1996
Die UnterzeichnerInnen des Frauen-Volksbegehrens fordern den Beschluss folgender bundesgesetzlicher Maßnahmen:
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im B-VG zu verankern. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich damit zum aktiven, umfassenden Abbau der Benachteiligungen von Frauen.