( UStG 1972 § 4 Abs 5 ) Zum Umsatz aus einem Spielautomaten zählt jedes Entgelt für das einzelne Spiel, das ist beim Geldspielautomaten alles, was der Spieler für jede einzelne Inbetriebnahme des Automaten aufzuwenden hat. Gewinnt ein Spieler und kann er mit dem Gewinn am Automaten ein neues Spiel tätigen, wird auf Grund der neuerlichen Inbetriebnahme des Geldspielautomaten ein neuer Umsatz bewirkt. VwGH 92/13/0020 v. 31.07.1996. (Beschwerde abgewiesen, Bescheid aufgehoben)