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Stmk. ParkgebG § 2 StVO § 94f

SteuerARD 4803/33/96 Heft 4803 v. 27.12.1996

( Stmk. ParkgebG § 2, StVO § 94f ) Der Umstand, daß einzelne Notare ihren Berufssitz im Bereich einer einzurichtenden Kurzparkzone haben, begründet keine spezifische Interessenbetroffenheit der Mitglieder dieser Berufsgruppe, die die Behörde verpflichtet hätte, vor Erlassung der Verordnung die Notariatskammer anzuhören. VfGH V-165/95 v. 06.03.1996.

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