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NÖ BauO § 14 Abs 5

SteuerARD 4803/31/96 Heft 4803 v. 27.12.1996

( NÖ BauO § 14 Abs 5 ) Eine Anrechnung von Arbeits- und Materialleistungen im Abgabenbemessungsverfahren für eine Aufschließungsabgabe setzt jedenfalls voraus, daß diese Leistungen im Zeitpunkt der Erlassung des Abgabenfestsetzungsbescheides bereits erbracht wurden. VwGH 93/17/0367 v. 06.08.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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