( UStG § 11 Abs 1, § 12 Abs 1 ) Rechnungsmängel, die darin bestehen, daß Lieferant und Rechnungsaussteller nicht identisch sind, rechtfertigen hinsichtlich der Umsatzsteuer bereits die Nichtanerkennung der entsprechenden Vorsteuer. VwGH 94/13/0132 v. 24.09.1996. (Beschwerde abgewiesen)