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Psychotherapeutische Behandlung bei Transsexualität

SozialversicherungARD 4803/8/96 Heft 4803 v. 27.12.1996

( ASVG § 120, § 133, § 135, § 131b ) Auch wenn Transsexualität sozialversicherungsrechtlich als Krankheit zu beurteilen ist, muß die erforderliche psychotherapeutische Behandlung die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen erfüllen.

OGH 10 Ob S 2303/96s v. 12.09.1996

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