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Zeitungszustellung an Sonntagen

ArbeitsrechtARD 4802/22/96 Heft 4802 v. 20.12.1996

(ABGB § 1151) Die Zustellung von Zeitungen an Sonntagen bewirkt weder ein Dienstverhältnis noch ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis.

Arbeitsgericht Oldenburg/BRD 3 Ca 819/95 v. 07.06.1996

Die Seltenheit oder kurze Dauer der Einsätze und die weitgehende Bestimmung der zu erbringenden Dienstleistungen bereits im Vertrag sprechen eher gegen eine persönliche Abhängigkeit eines Dienstverpflichteten mit der Folge, daß kein Dienstverhältnis vorliegt. Ist ein Sonntagszeitungszusteller nicht zur Ableistung einer bestimmten, festgelegten Arbeitszeit verpflichtet, sondern muß er lediglich sonntags innerhalb eines zeitlichen Rahmens in einem bestimmten Bezirk die Verteilung der Zeitung vornehmen, und ist ihm die genaue Bestimmung der Arbeitszeit innerhalb dieses zeitlichen Rahmens sowie die nähere Organisation der Verteilung ausschließlich überlassen und kann er sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten mithelfender Familienangehöriger und sonstiger Vertreter bedienen und ist insgesamt die tatsächliche Inanspruchnahme (drei Stunden wöchentlich) so gering, kann sich hieraus keine persönliche Abhängigkeit ergeben. Der Sonntagszeitungszusteller ist auch nicht als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen, wenn keine wirtschaftliche Abhängigkeit ersichtlich ist. (Betriebs-Berater 1996/2148, Heft 41)

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