( ArbVG § 114 ) Mitteilungen der Beschlüsse des Betriebsrats betreffend Kompetenzübertragung an den Zentralbetriebsrat sind an keine bestimmte Form gebunden. Die Wirksamkeit der Kompetenzabtretung hängt nicht davon ab, ob die Mitteilung der Beschlüsse an den Betriebsinhaber in schriftlicher Form erfolgt ist.
OLG Wien 9 Ra 10/96y v. 07.10.1996