( GmbHG § 25 ) Überläßt ein Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter der Gesellschaft Inventar gegen einen willkürlich festgesetzten Kaufpreis, so daß das Finanzamt verdeckte Gewinnausschüttung angenommen hat, hat der Geschäftsführer infolge dieses unzulässigen Insichgeschäft es den entnommenen Kaufpreis zurückzuerstatten. OGH 9 Ob A 141/95 v. 22.11.1995.