(UStG § 12 Abs 2 Z 2) Für die Frage der Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs für den Ankauf eines Pkw durch ein Luftfahrzeugvermietungsunternehmen ist zu prüfen, ob eine nachhaltige Betätigung im Sinne eines gewerblichen Autohandels vorliegt. § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 fingiert nämlich in Zusammenhang mit Personenkraftwagen einen außerunternehmerischen Bereich, von dem u.a. nur abgegangen werden kann, wenn auch die mit dem Pkw in Zusammenhang stehende Betätigung - isoliert betrachtet - eine gewerbliche und insofern nachhaltige Betätigung darstellt. VwGH 95/13/0178 v. 24.04.1996. (Bescheid aufgehoben)