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GrEStG § 5 Abs 1 Z 1

BetriebswichtigesARD 4798/10/96 Heft 4798 v. 6.12.1996

(GrEStG § 5 Abs 1 Z 1) Gegenleistung für die Überlassung eines Grundstücks sind auch die bis zum Fälligkeitszeitpunkt des Kaufpreises vertragsgemäß zu bezahlenden Zinsen. VwGH 95/16/0286 v. 18.12.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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