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ZPO § 235 Abs 5

BetriebswichtigesARD 4797/31/96 Heft 4797 v. 3.12.1996

(ZPO § 235 Abs 5) Tritt eine bereits vor Verfahrenseinleitung infolge Einbringung ihres Unternehmens in die Komplementär-GmbH vollbeendete GmbH & Co KG als Partei auf, kann die Parteibezeichnung in die der Komplementärgesellschaft berichtigt werden. OGH 1 Ob 2002/96 v. 26.03.1996. (JBl, WBl 1996/328, Heft 8)

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