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Softwaremängel bei gemieteten EDV-Anlagen

BetriebswichtigesARD 4797/29/96 Heft 4797 v. 3.12.1996

(ABGB § 1416) Liegt kein einheitliches Rechtsgeschäft vor, kann der Mieter einer EDV-Anlage, der mit einem anderen Unternehmer einen Vertrag über die Bereitstellung von "Anwenderprogrammen" geschlossen hat, wegen Mängeln an diesen Programmen vom Vermieter der EDV-Anlage keine Minderung des Mietzinses verlangen.

OGH 3 Ob 2004/96v v. 29.05.1996

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