Entsprechend der Beschlußfassung der Verbandskonferenz im HVSVT am 25. 11. 1996 liegt nunmehr folgender Entwurf für die Richtlinien über Ausnahmen von der Meldungserstattung mittels Datenfernübertragung nach § 31 Abs 5 Z 29 ASVG (RMDFÜ) vor (siehe ARD 4792/33/96).
Geltungsbereich und Rechtsgrundlage