(ABGB § 1017) Der Kündigung eines Vertragsverhältnisses zu Handen eines Rechtsanwalts, der sich kurze Zeit vorher auf eine Vollmacht berufen hat, kann nicht damit entgegengetreten werden, daß der Rechtsanwalt nicht zur Entgegennahme der Kündigung berechtigt gewesen wäre. OGH 10 Ob S 1522/96 v. 27.02.1996.