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Strafverteidigungskosten als Ersatzanspruch aus der Risikohaftung

BetriebswichtigesARD 4796/34/96 Heft 4796 v. 29.11.1996

(ABGB § 1014, DHG § 3 Abs 2) Strafverteidigungskosten eines im Strafprozeß wegen fahrlässigen Herbeiführens einer Feuersbrunst im Betrieb eines Auftraggebers des Arbeitgebers verurteilten Arbeitnehmers können im Rahmen der Risikohaftung des Arbeitgebers ersatzfähig sein.

OGH 8 Ob A 2051/96t v. 24.07.1996

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