(UrlG § 2) Unter "Werktagen" sind die Wochentage von Montag bis Samstag mit Ausnahme der in diesen Zeitraum fallenden gesetzlichen Feiertage zu verstehen. ASG Wien 4 Cga 221/95p v. 27.02.1996, rk.
(UrlG § 2) Unter "Werktagen" sind die Wochentage von Montag bis Samstag mit Ausnahme der in diesen Zeitraum fallenden gesetzlichen Feiertage zu verstehen. ASG Wien 4 Cga 221/95p v. 27.02.1996, rk.